Was muss bei einer Brunnenregenerierung beachtet werden?

Was muss bei einer Brunnenregenerierung beachtet werden?

Bei einer Brunnenregenerierung sollten die Vorgaben der DVGW-Richtlinie W 130 beachtet werden, um eine erfolgreiche Beseitigung der leistungsmindernden Zustände zu erreichen und eine ausreichende Förderleistung sicherzustellen.

Dazu zählen:

  • Einhalten der goldenen Regel der Brunnenregenerierung:

Gleichzeitiges Lösen, Mobilisieren und Austragen der Verunreinigungen aus dem Brunnen.
Nur ein gleichzeitiges Abpumpen der bei dem Reinigungsprozess gelösten Stoffe ermöglicht die vollständige Entfernung aller verstopfenden Partikel aus den Filterschlitzen und den Porenräumen des Filterkieses.

Ein Bearbeitungsvorgang ohne gleichzeitige Abförderung ist nur eine Reinigung. 

  • Abstimmung des Regenerier Verfahrens auf den jeweiligen Brunnen:
    Der Grad der Brunnenalterung und die Art des Brunnenausbaus bestimmen die einzusetzende Regenerierverfahren.

Bei empfindlichen Ausbaumaterialien oder korrodierten und verschlissenen Brunnenrohren wie z. B. OBO-Pressholz, GFK, Faserzementrohr, beschichteter Stahl mit Beschichtungsschäden sollten schonende Verfahren wie Bürsten, Kolben, Intensiventsandung zum Einsatz kommen.
Ist der Ausbau nicht standsicher, muss vor der Regenerierung eine Sanierung mit Linereinschub erfolgen.
Bei robusten Ausbaumaterialien wie z.B. Steinzeug, PVV, HDPE, beschichteter Stahl, Edelstahl, Kupfer, Beton, Mauerwerk können Regenerierverfahren mit höheren Einstragsenergieen wie z.B. Hochdruckinnenspülung, Druckwellenimpulseintrag, Intensiventsandung mit Druckimpulseintrag, Druckpulsen zum Einsatz kommen. Aber auch hier sind die Einwirkungskräfte so einzustellen, um Schäden am Ausbaumaterial und am Filterkies zu verhindern.

  • Mechanisch vor chemisch:
    Setzen Sie immer zuerst mechanische und/oder hydromechanische Verfahren (z.B. Bürsten, Kolben, Hochdruck Innenspülung, Intensiventsandung).
    So werden alle mechanisch lösbaren Partikel aus dem Brunnen entfernt, die einzusetzende Chemie muss nur noch die Inkrustierungen auflösen, welche sich mechanisch nicht ablösen lassen. So wird der Einsatz der Regenerierchemikalien minimiert.

Chemische Mittel dürfen gemäß Minimierungsgebot nur nachgeschaltet werden.

  • Gefahr von Gasen:
    Bei der Arbeit in Brunnenstuben und vor allem Schächten drohen Sauerstoffmangel oder Vergiftungen durch Kohlendioxid, Schwefelwasserstoff. auch Methangas kann auftreten und zu einem explosiven Gasgemisch führen.
    Sorgen Sie für ausreichende Belüftung und Arbeitssicherheit.
  • Umwelt- und Wasserrecht:
    Der Einsatz von Chemikalien erfordert oft eine behördliche Genehmigung (Erlaubnis zum Einleiten ins Grundwasser).
  • Regelmäßige Kontrolle:
    Ein permanentes Monitoring der Ergiebigkeit verhindert, dass Verockerungen oder Versinterungen die Anlage dauerhaft schädigen. Bei 10 % Leistungsverlust soll ein Brunnen regeneriert werden.
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